"Ausgleichszulage"
Mit dieser Maßnahme werden landwirtschaftliche Betriebe in Gebieten
unterstützt, die aus erheblichen naturbedingten Gründen benachteiligt
sind. Ziel ist die dauerhafte Nutzung durch die Landwirtschaft und der
Erhalt von nachhaltigen Bewirtschaftungsformen.
"Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen"
Mit diesen Maßnahmen werden landwirtschaftliche Betriebe bei der Erhaltung und Verbesserung der Umweltsituation unterstützt. Ziel ist eine nachhaltige und ressourcenschonende Bewirtschaftung in Bezug auf Artenvielfalt, Boden, Wasser und den Schutz des Klimas.